Reparaturbestätigung


Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung und als Qualitätskontrolle.

Hintergrund im Zusammenhang mit einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ein teilregulierter Schaden und damit eine noch ausstehende Abschlusszahlung. 

Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden (ab ca. 60-70% Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert) zunächst häufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiedebeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Statt dem Ausgleich der Reparaturkosten wird hierbei ein "unechter Totalschaden" zu Grunde gelegt. Unecht bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, wirtschaftlich jedoch gesehen die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger ist, als die Abrechnung auf Reparatur (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung). Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen.